VERHALTENSREGELN

VERHALTENSREGELN FÜR DEN BIKEPARK INNSBRUCK
🚵‍♂️ Betriebszeiten

Die Trails dürfen ausschließlich an Betriebstagen der Bergbahn von 08:00 bis 18:00 Uhr befahren werden.
An verlängerten Mittwochen gelten die Betriebszeiten bis 21:00 Uhr.

Außerhalb der Betriebszeiten sowie bei Trailsperren ist das Befahren strengstens verboten.
Bei Missachtung erfolgt ausnahmslos eine Anzeige und es droht ein Bußgeld von bis zu € 2.000,- gemäß § 33 Abs. 3 Forstgesetz.

⚠️ Sicherheit geht vor
Fullface-Helm und Knieschoner sind Pflicht.
Passe deine Geschwindigkeit deinem Fahrkönnen und den aktuellen Streckenverhältnissen an.
Befahre Trails und Features nur auf halbe Sicht.
Holzkonstruktionen und Northshores sind bei Nässe besonders rutschig.
Verweile niemals an unübersichtlichen Stellen oder hinter Kuppen und Sprüngen.
Achte auf alpine Gefahren und wechselnde Bedingungen.

🤝 Rücksicht & Fairness
Nimm Rücksicht auf langsamere Fahrer.
Schaue beim Wiedereinfahren in den Trail immer nach hinten.
Querverkehr ist jederzeit möglich.
Kreuzungen mit Forststraßen müssen freigehalten werden.
Rücksicht auf Wanderer, Weidevieh und Wildtiere ist selbstverständlich.

🌲 Natur schützen
Das Fahren abseits der ausgewiesenen Trails ist strengstens verboten.
Abkürzungen zerstören Trails, beschädigen den Waldboden und gefährden andere Fahrer.
Mehr Wartungsaufwand bedeutet höhere Ticketpreise für alle.
Bei Verstößen erfolgt:
Entzug der Karte
Fahrverbot im Bikepark Innsbruck
Die ausgewiesenen Schutzzonen, insbesondere Auerhahn-Schutzzonen, dürfen nicht befahren werden.
Bitte:
keine blockierenden Hinterräder,
keine Abkürzungen,
keinen Müll hinterlassen.

⛔ Im Bikepark verboten
Bergauffahren oder Bergaufschieben mit dem Bike
Fahren außerhalb der Betriebszeiten
Befahren gesperrter Trails
Fahren abseits der Trails
Transport von Kindern oder anderen Personen am Fahrrad

🎟️ Nutzung des Bikeparks
Das Befahren des Bikeparks ist nur mit gültigem Bikepark-Ticket erlaubt.
Den Anweisungen des Seilbahnpersonals und der Bikepark-Crew ist Folge zu leisten.
Slopestyle- und Whip-Off-Anlagen sind im regulären Betrieb geschlossen.

Eine Nutzung dieser Anlagen ist ausschließlich mit Sondergenehmigung möglich.
Anfragen bitte vorab an:
bikepark-innsbruck@muttereralm.at

👨‍👩‍👧 Kinder & Aufsicht
Kinder unter 14 Jahren dürfen den Bikepark nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten nutzen.
Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson.
Bei Gruppen liegt die Aufsichtspflicht bei der jeweiligen Begleitperson.
Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflicht.

⚖️ Haftung
Das Befahren aller Trails, Strecken und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Keine Gewähr.

🚑 Notfall
Notruf Bergrettung: 140
Bitte immer die jeweilige Positionsnummer angeben.

SAFETY FIRST

Zu deiner eigenen Sicherheit empfehlen wir dringend das Tragen geeigneter Schutzausrüstung. Fullface-Helm und Knieschoner sind im Bikepark verpflichtend. Zusätzlich empfehlen wir Rückenprotektor, Handschuhe sowie weitere Protektoren je nach Fahrkönnen und Streckenwahl.

NOTFALL INFOS

🚑 Notfall & Rettung

Bitte beachte die Notfalletiketten entlang der Trails und an Kreuzungen.
Sie helfen im Ernstfall dabei, deinen Standort schnell zu bestimmen.

Verhalten bei Unfällen:
• Unfallstelle absichern
• Erste Hilfe leisten
• Rettungsdienst verständigen

Wichtig: Gib immer den nächstgelegenen Rettungspunkt und den Trailnamen an.